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Informationen über die Verordnung zur Sicherstellung der Dichtheit von Kälteanlagen/Kältetrocknern

Das Europäische Patentamt hat verschiedene Verordnungen zur Sicherstellung der Dichtheit von stationären Kälte-Klimaanlagen und Wärmepumpen erlassen. Soweit die Notwendigkeit bestand, ist die nationale Umsetzung durch die Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung in Deutschland erfolgt.

Danach ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Dichtheit der Systeme durch verschiedene Massnahmen sicherzustellen. Bei Verstössen werden Bussgelder bis 50.000 Euro angedroht.

Folgende Anforderungen gelten seither:


- Das Austreten von Kältemittel soll verhindert werden.

- Bei FCKW / H-FCKW z.B. R22-Anlagen > 3 kg Füllgewicht besteht die Verpflichtung zur regelmässigen Wartung und Inspektion sowie zur mind. 1x jährlichen Dichtheitsprüfung.

- Bei FKW / H-FKW z.B. R134A/ R404A/ R407C/ 410A-Anlagen > 3 kg Füllgewicht besteht die Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung in Abhängigkeit vom Füllgewicht (siehe Tabelle unten).

- Führen eines Betriebshandbuches je Kälteanlage zur Dokumentation durchgeführter Arbeiten (Aufbewahrungspflicht 5 Jahre).


Download Tabelle "Dichtheitsprüfung, Wartungs-/Instandsetzungspflicht für Kälte-Klimaanlagen und Wärmepumpen" zum Ausdrucken

Download Chemikalien-Ozonschicht-Verordnung